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Demo · Lorig & Wern RechtsanwälteSo eine Website

§ 2.5Verkehrsrecht

Unfall & Bußgeld in Saarbrücken

Nach einem unverschuldeten Unfall regulieren wir Ihren Schaden mit der gegnerischen Versicherung – von der Reparatur bis zum Schmerzensgeld. Beim Bußgeldbescheid prüfen wir Messung und Verfahren. Für den Einspruch bleiben zwei Wochen ab Zustellung.

Erstgespräch anfragen

Termin meist in 2 Werktagen · auch per Video

Rotes Auto mit Unfallschaden auf einem Abschleppwagen

Wobei wir helfen

Was dazugehört.

  1. 5.1Schadensregulierung: Reparatur, Gutachten, Mietwagen, Nutzungsausfall
  2. 5.2Schmerzensgeld und Verdienstausfall nach Verletzungen
  3. 5.3Bußgeldbescheid: Akteneinsicht und Prüfung der Messung
  4. 5.4Einspruch fristgerecht einlegen – oder bewusst darauf verzichten
  5. 5.5Fahrverbot und Punkte in Flensburg: Was droht, was lässt sich tun?

§ 1Frist

Läuft schon eine Frist?

Was trifft auf Sie zu?

Verkehrsrecht · Lage 01

Beispielporträt für Miriam Aydin, RechtsanwältinMiriam AydinRechtsanwältin seit 2019

Frist

2 Wochen

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Das Zustelldatum steht auf dem gelben Umschlag.

Fristrechner · zur Orientierung

Geben Sie das Datum ein, an dem Sie das Schreiben bekommen haben.

Ohne Gewähr: Feiertage und Besonderheiten der Zustellung sind nicht berücksichtigt. Verbindlich prüfen wir die Frist im Gespräch.

Bitte mitbringen

  • Bußgeldbescheid mit gelbem Umschlag
  • Anhörungsbogen, falls vorhanden
  • Fahrzeugschein

Verkehrsrecht · Lage 02

Beispielporträt für Miriam Aydin, RechtsanwältinMiriam AydinRechtsanwältin seit 2019

Frist

Schnell melden

Ansprüche verjähren meist erst nach drei Jahren. Ihre eigene Versicherung erwartet die Meldung aber innerhalb einer Woche, und Spuren und Zeugen sind schnell weg.

Unverschuldet verunglückt? Dann trägt in der Regel die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten.

Bitte mitbringen

  • Fotos vom Unfallort und vom Schaden
  • Namen, Kennzeichen und Versicherung der Beteiligten
  • Schreiben der Versicherungen

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und welche Frist für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch.

So gehen wir vor

In drei Schritten.

  1. 1

    Melden

    Nach dem Unfall oder sobald der Bescheid da ist – mit Fotos oder dem Schreiben.

  2. 2

    Prüfen

    Wir nehmen Akteneinsicht oder fordern das Gutachten an und sagen Ihnen, wie wir die Lage sehen.

  3. 3

    Durchsetzen

    Wir verhandeln mit der Versicherung oder vertreten Sie vor dem Amtsgericht.

Häufige Fragen

Unfall & Bußgeld: kurz beantwortet.

F 01Darf ich nach einem Unfall selbst einen Anwalt wählen?

Ja. Wenn Sie unverschuldet einen Unfall hatten, dürfen Sie sich einen eigenen Anwalt nehmen. Die Kosten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.

F 02Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Das hängt vom Einzelfall ab. Wir sehen uns zuerst die Akte und die Messung an und sagen Ihnen dann ehrlich, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

§ — Nächster Schritt

Läuft eine Frist? Rufen Sie heute an.

Erstgespräch meist innerhalb von zwei Werktagen – in der Kanzlei, am Telefon oder per Video. Was es kostet, sagen wir Ihnen vorher.

Erstgespräch anfragen

Lorig & Wern Rechtsanwälte

Am Justizgarten 4, 66111 Saarbrücken
kanzlei@lorig-wern-recht.de

Mo–Do
8:30–18:00 Uhr
Fr
8:30–14:00 Uhr
Termine
auch bis 19 Uhr und per Video

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