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Demo · Lorig & Wern RechtsanwälteSo eine Website

§ 2.4Familienrecht

Unterhalt & Umgang in Saarbrücken

Wenn Eltern sich trennen, sollen die Kinder möglichst wenig davon spüren. Wir helfen bei Unterhalt, Sorgerecht und Umgang – mit klaren Zahlen und einer Haltung, die auf Einigung setzt. Wichtig: Unterhalt gibt es in der Regel erst ab dem Monat, in dem er verlangt wurde.

Erstgespräch anfragen

Termin meist in 2 Werktagen · auch per Video

Vater und Kind gehen Hand in Hand durch eine sonnige Gasse

Wobei wir helfen

Was dazugehört.

  1. 4.1Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen und durchsetzen
  2. 4.2Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
  3. 4.3Sorgerecht und Umgangsregelungen
  4. 4.4Begleitung zu Gesprächen mit dem Jugendamt
  5. 4.5Abänderung, wenn sich Einkommen oder Lebenslage ändern

§ 1Frist

Läuft schon eine Frist?

Familienrecht · Lage 01

Beispielporträt für Jonas Wern, Rechtsanwalt und Fachanwalt für FamilienrechtJonas WernFachanwalt für Familienrecht

Frist

Ab Aufforderung

Unterhalt für die Vergangenheit gibt es meist erst ab dem Monat, in dem er schriftlich verlangt oder Auskunft gefordert wurde (§ 1613 BGB). Früh handeln lohnt sich.

Bitte mitbringen

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Einkommensnachweise
  • Schreiben von Jugendamt oder Familiengericht

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und welche Frist für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch.

So gehen wir vor

In drei Schritten.

  1. 1

    Auskunft verlangen

    Wir fordern die nötigen Einkommensnachweise an – damit beginnt oft auch der Unterhaltsanspruch.

  2. 2

    Berechnen

    Sie bekommen eine nachvollziehbare Berechnung, keine Schätzung.

  3. 3

    Einigen oder entscheiden lassen

    Erst das Gespräch, dann – wenn nötig – das Familiengericht.

Häufige Fragen

Unterhalt & Umgang: kurz beantwortet.

F 01Ab wann muss Unterhalt gezahlt werden?

Für die Vergangenheit meist erst ab dem Monat, in dem er schriftlich verlangt oder Auskunft gefordert wurde. Deshalb lohnt es sich, früh tätig zu werden.

F 02Kann ich den Umgang mit meinem Kind durchsetzen?

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Wir suchen zuerst eine Einigung, auch mit Hilfe des Jugendamts – und gehen, wenn nötig, zum Familiengericht.

§ — Nächster Schritt

Läuft eine Frist? Rufen Sie heute an.

Erstgespräch meist innerhalb von zwei Werktagen – in der Kanzlei, am Telefon oder per Video. Was es kostet, sagen wir Ihnen vorher.

Erstgespräch anfragen

Lorig & Wern Rechtsanwälte

Am Justizgarten 4, 66111 Saarbrücken
kanzlei@lorig-wern-recht.de

Mo–Do
8:30–18:00 Uhr
Fr
8:30–14:00 Uhr
Termine
auch bis 19 Uhr und per Video

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