Familienrecht · Lage 01
Jonas WernFachanwalt für Familienrecht
Frist
Ab Aufforderung
Unterhalt für die Vergangenheit gibt es meist erst ab dem Monat, in dem er schriftlich verlangt oder Auskunft gefordert wurde (§ 1613 BGB). Früh handeln lohnt sich.
Bitte mitbringen
- Geburtsurkunden der Kinder
- Einkommensnachweise
- Schreiben von Jugendamt oder Familiengericht
