
Kündigung · Aufhebungsvertrag · Abfindung · Zeugnis
Kündigung & Abfindung
Eine Kündigung trifft die meisten unvorbereitet. Wir prüfen, ob sie wirksam ist, und vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber und vor dem Arbeitsgericht Saarbrücken. Wichtig: Für die Kündigungsschutzklage bleiben nur drei Wochen ab Zugang.
- Prüfung der Kündigung: Form, Fristen, Gründe, Betriebsrat
- Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht – fristgerecht
- Verhandlung über Abfindung, Freistellung und Zeugnis







